Unser Beratungsspektrum erstreckt sich auch auf das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Das Kartellrecht ist für die Planung und Durchführung von Mergers & Acquisitions von zentraler Bedeutung, da Transaktionen vor ihrem Vollzug oft der Anmeldung und Genehmigung nationaler und internationaler Kartellbehörden bedürfen. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, bereits in einem frühen Stadium eines Unternehmenskaufs, einer Fusion oder eines Joint Venture kartellrechtliche Fragestellungen in die Planung einzubeziehen. Im Rahmen des Wettbewerbsrechtes schützen wir unsere Mandanten beispielsweise vor unlauteren Wettbewerbshandlungen oder unterstützen sie bei der Gestaltung von Werbekampagnen.
Schwerpunkte: