Die gesellschaftsrechtliche Beratung gehört zu den klassischen Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei. Zu unseren Mandanten gehören neben mittelständischen Unternehmen auch (familiengeführte) Personengesellschaften und Aktiengesellschaften. Wir unterstützen Kapital- und Personengesellschaften bei der Gestaltung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen und Familiengesellschaften bei der Vorbereitung anstehender Generationswechsel und Unternehmensnachfolgen. Auch beraten wir die Unternehmen bei ihren Kapitalmaßnahmen, unterstützen Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen und vertreten sie im Rahmen von Anfechtungsklagen. Daneben beraten wir beim Wechsel der Geschäftsleitung sowie bei der Haftung von Gesellschaftern und Vorständen.
Schwerpunkte: